familienrechtlicher Grundbedarf der Berufungsklägerin 3'719 Überschussanteil 670 Total 4'389 Einkommen -3800 Frauenunterhaltsbeitrag 589 Der Frauenunterhaltsbeitrag in dieser Phase beläuft sich damit auf monatlich CHF 589.00. 2.8 Angaben nach Art. 282 ZPO Hinsichtlich der Angaben gemäss Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO ist auf die beigelegten Tabellen und deren Zusammenfassungen in den vorstehenden Erwägungen zu verweisen.