Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Berufungsklägerin angerufenem Urteil des Bundesgerichts 5A_440/2013 vom 30. Dezember 2013. Darin wird auf den vorerwähnten BGE 134 III 577 E. 8 – und damit auf die Äusserung, würden durch das wirtschaftliche Selbständigwerden der Kinder Mittel frei, so sei davon auszugehen, dass diese gleichermassen für beide Ehegatten verwendet worden wären (E. 3.3) – Bezug genommen.