Dieser habe vergeblich den Beweis für die erhebliche Sparquote geführt mit dem Argument, dass er diese während der Ehe nur vorübergehend wegen des Privatschulbesuches des Sohnes habe reduzieren müssen und daher mit der Frau nicht zu teilen habe. Es sei im Entscheid nicht darum gegangen, ob erst nach der Scheidung freiwerdende Mittel aufgrund der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder zur Hälfte an die Ehefrau zur Erhöhung ihres gebührenden Unterhaltes zu fliessen hätten.