Seite 54 sollte oder bei gleichem Einkommen zusätzliche freie Mittel zur Verfügung habe, wenn die Kinder nach der Scheidung wirtschaftlich selbständig geworden seien. Unterhaltserhöhungen der Ehefrau nach der Scheidung könnten ihren Grund nur darin haben, dass ihr im Zeitpunkt der Scheidung festgelegter gebührender Unterhalt nicht gedeckt sei und sie ein Unterhaltsmanko aufweise. Falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehemannes verbessern würden, könne sie gestützt auf Art.