Dazu kommt der Anteil am Überschuss von CHF 237, was zu einem wirtschaftlichen Unterhaltsanspruch von CHF 1'266 führt. Zu addieren ist der Betreuungsunterhalt von CHF 549; es resultiert ein Unterhaltsanspruch von insgesamt CHF 1'815. - Von seinem Einkommen von CHF 6'303 hat der Berufungsbeklagten Leistungen für die Kinder von CHF 1'975 und für die Berufungsklägerin von CHF 774 zu erbringen.