Seite 47 - Steuern Phase 7: gilt ab 1. August 2025 bis zum Eintritt des Berufungsbeklagten ins AHV- Alter gegenüber Phase 6 ändern sich folgende Positionen: - kein Kinderunterhalt mehr - Wohnkosten der Berufungsklägerin reduzieren sich auf CHF 1'100.00 - Steuern