Dies führt für 2022 zu zwei völlig unterschiedlichen Unterhaltsberechnungen. Es kann für dieses Jahr nicht auf eine ganzjährige Berechnung gewechselt werden und es hat die steuerrechtliche hinter der familienrechtlichen Korrektheit zurückzustehen. Gleiches gilt für 2024 (E. wird im Mai volljährig) und 2025 (E. schliesst im Juli seine Lehre ab). Phase 1: gilt für den Zeitraum von der Rechtskraft des Scheidungspunktes (20. August 2019) bis 31. Dezember 2019 - für die Berechnung wird mit 12 Monaten gearbeitet