Aus steuerrechtlichen Gründen erscheint es nicht sachgerecht, für jede Periode zwischen zwei Veränderungen eine eigene Berechnung durchzuführen. Denn die Berechnung der Steuern erfolgt aufgrund der Verhältnisse am Stichtag 31. Dezember und auf ein ganzes Jahr gerechnet. Es drängt sich deshalb auf, mit ganzen Jahren zu rechnen und jeweils Durchschnittswerte einzusetzen. Im Juli 2022 schliesst D. seine Lehre ab und erhält ab August keine Unterhaltsbeiträge mehr. Dies führt für 2022 zu zwei völlig unterschiedlichen Unterhaltsberechnungen.