In casu handelt es sich um eine Ehe, die bis zur Trennung 10 Jahre und bis zur Scheidung 17 Jahre dauerte. Aus der Beziehung stammen zwei Kinder. Wie oben in Erwägung 2.2 dargelegt, handelt es sich um eine lebensprägende Ehe. Die Berufungsbeklagte hat während der Ehe zeitweise gearbeitet. Eine volle Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit kann ihr nicht mehr zugemutet werden (vgl. oben Erwägung 2.3.2). Noch bis zu ihrem 56. Altersjahr hatte sie gegenüber ihrem jüngsten Sohn Betreuungspflichten wahrzunehmen. Die Berufungsklägerin verfügt nicht über Vermögen oder andere finanzielle Absicherungen.