Seite 44 Lebenshaltung ausgegangen werden. Neu ist eine individuelle Prüfung erforderlich und die Dauer der Scheidungsrente vor dem Hintergrund der konkreten Umstände des Einzelfalles zeitlich angemessen zu befristen (Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 9. März 2021). Wie lange ein Ehegatte dem andern einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt zahlen muss, entscheidet der Richter insbesondere anhand der Beurteilungskriterien, die in Art. 125 Abs. 2 Ziff.