2.5 Dauer des Frauenunterhaltsbeitrags Die Berufungsklägerin verlangt einen persönlichen Unterhaltsbeitrag bis zum Eintritt des Berufungsbeklagten ins ordentliche AHV-Alter. Der Berufungsbeklagte war damit anfänglich einverstanden (act. B 8 S. 2 Ziffer I./2.3), hat sich dann aber gegen einen Ehegattenunterhalt ausgesprochen und für den Eventualfall einen solchen bis längstens 31. Juli 2022 beantragt (act. B 45 S. 2 Ziffer I./2.3). Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichts kann auch bei einer lebensprägenden Ehe nicht mehr in jedem Fall von einer dauerhaften Fortführung der ehelichen