2.3.12.2 Parteivorbringen im Berufungsverfahren Die Berufungsklägerin lässt vorbringen, in Phase 1 der Unterhaltsberechnung der Vorinstanz (vgl. E. 2.4.3.3) habe diese einen Überschuss von CHF 758.00 berechnet. Dieser Überschuss sei unter der Berufungsklägerin und dem Berufungsbeklagten aufgeteilt worden. Es entfalle kein Überschussanteil auf die Kinder der Parteien. In der Phase 2 werde dann ein Überschussanteil auch an E. verteilt. Richtigerweise sei bei der Unterhaltsberechnung die zweistufige Berechnungsmethode zur Anwendung gekommen.