Nach der Praxis der ausserrhodischen Gerichte wird der gesamte Betreuungsunterhalt bei mehreren Geschwistern, welche im gleichen Haushalt leben, jeweils dem jüngsten Kind Seite 40 angerechnet (Urteil des Einzelrichters des Obergerichts ERZ 20 31 vom 20. September 2021 E. 3.4.3; vgl. PHILIPP MAIER, Berechnung, a.a.O., S. 370).