2.3.11 Betreuungsunterhalt 2.3.11.1 Vorbringen der Berufungsklägerin vor Kantonsgericht Die Berufungsklägerin liess an Schranken ausführen, wenn E. im Mai 2022 16 Jahre alt werde, heisse das nicht, dass er im April mehr Betreuung brauche als im Juni, wenn er in Seite 38 der gleichen Klasse sei. Die Betreuungsregelung solle nach der Klasse gehen, nicht nach dem Geburtstag.