CHF 25'720 (1/2022 bis 7/2022) Berufungsbeklagter CHF 48'144 CHF 47'313 (8/2022 bis 5/2024) Berufungsbeklagter CHF 37'967 CHF 37'337 (6/2024 bis 7/2025) Berufungsbeklagter CHF 55'719 CHF 54'788 (ab 8/2025) Beide Parteien versteuern kein Vermögen. Abgestellt wurde auf den Steuersatz der jeweiligen Wohngemeinde und bei beiden Parteien auf die Kirchensteuer für evangelischreformierte Steuerpflichtige. Mit ihren Erwerbseinkommen erreichen beide Kinder die oben aufgeführten Grenzwerte für eine Steuerschuld nicht.