Seite 36 an ein volljähriges Kind können nicht von den steuerbaren Einkünften des Pflichtigen abgezogen werden (Urteil des Bundesgerichts 2A.530/2006 vom 19. September 2006 E. 2.1). Als Korrelat dazu muss der empfangende Elternteil die Alimentenzahlungen an das Kind mit Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr als Einkommen versteuern; die Leistungen kommen direkt dem volljährigen Kind zu, für das sie gestützt auf Art. 27 Abs. 1 lit. e StG und Art. 24 lit. e des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern (DBG, SR 642.11) einkommenssteuerfrei sind.