2.3.8.2 Vorinstanzlicher Entscheid Dem Entscheid der Vorinstanz kann entnommen werden, die Parteien würden bei den Wohnkosten übereinstimmen. Ein Wohnanteil der Kinder von je CHF 250.00 erscheine angemessen. Somit würden beim Ehemann Wohnkosten von CHF 1‘100.00 berücksichtigt und bei der Ehefrau solche in Höhe von CHF 1‘560.00 abzüglich der Kinderanteile (aus Erwägung 2.4.3.2 S. 14).