2.3.6.3 Beurteilung Im familienrechtlichen Grundbedarf werden in jedem Fall die Prämien für die obligatorische Grundversicherung berücksichtigt (so auch Ziffer II./3 der Richtlinien; Entscheid des Einzelrichters des Obergerichts OGP 07 9 vom 3. Oktober 2007 E. 2.4.3.4). In Mangelfällen werden die Prämien von Zusatzversicherungen nicht berücksichtigt. Diese können nur angerechnet werden, wenn die Mittel ausreichen, die Zusatzversicherungen schon in der Vergangenheit bestanden und zudem beide Ehegatten gleichwertigen Versicherungsschutz geniessen (vgl. PHILIPP MAIER, Berechnung, a.a.O., S. 358; derselbe, Aspekte, a.a.O., S. 1234;