2.3.6 Kosten der Krankenkassen 2.3.6.1 Vorinstanzlicher Entscheid Dem Entscheid der Vorinstanz kann entnommen werden, die Krankenkassenprämien aller Familienmitglieder seien ausgewiesen. Sie würden für das KVG-Obligatorium beim Ehemann CHF 360.00 betragen, bei der Ehefrau CHF 370.00, bei den Kindern unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung CHF 85.00 (D.) und CHF 65.00 (E.) [act. 141/A, 122, 11/7, 63/4, 77/6, 14/6, 72/13, 14/6, 72/13, 98] (aus Erwägung 2.4.3.2 S. 14 ff.).