O., S. 893). Der Grundbetrag von CHF 1'200.00 gilt aber nur dann, wenn das volljährige Kind einen eigenen Haushalt begründet. Lebt es weiterhin im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils, ist eine Reduktion vorzunehmen. Denn nach Ziffer I/5 der oben erwähnten Richtlinien ist bei einer