Seite 28 Zulagen sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden per 1. April 2020 erhöht worden, und zwar die Kinderzulage von CHF 200.00 auf CHF 230.00 und die Ausbildungszulage von CHF 250.00 auf CHF 280.00 (Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen; EG zum FamZG, bGS 822.41; Die Ansätze vor dem 1. April 2020 basierten auf Art. 5 des Familienzulagengesetzes, FamZG, SR 836.2). Im Bereich der Kinderunterhaltsbeiträge ist das Gericht aufgrund der Offizialmaxime nicht an die Anträge der Parteien gebunden (Art.