2.3.3 Familienzulagen 2.3.3.1 Vorinstanzlicher Entscheid Die Vorinstanz ist von Kinder- bzw. Ausbildungszulagen von generell CHF 250.00 ausgegangen. 2.3.3.2 Parteivorbringen vor Obergericht Die Berufungsklägerin macht geltend, im Kanton Appenzell Ausserrhoden würden sich die Familienzulagen erst nach dem 16. Geburtstag des Kindes auf CHF 250.00 pro Monat erhöhen. Entsprechend sei in der 1. Phase bei E. lediglich eine Kinderzulage von CHF 200.00 zu berücksichtigen (act. B 1 S. 6 und act. B 12 S. 3 unten).