Der Lohn 2021 blieb gleich wie im Jahr 2020 (CHF 6'772.00 brutto pro Monat, act. B 37/11). Hingegen wurden die Telefonspesen auf CHF 50.00 reduziert. Es ist also auch für 2021 und die Folgejahre von einem Netto-Einkommen von CHF 6'303.00 auszugehen. 2.3.2 Höhe des Einkommens der Ehefrau 2.3.2.1 Vorinstanzlicher Entscheid Die Vorinstanz ist für die erste, bis 31. Juli 2022 dauernde Phase von einem Einkommen der Berufungsklägerin von CHF 2'732.00 netto pro Monat ausgegangen. Für die anschliessenden Phasen ist ein Einkommen von CHF 3'800.00 berücksichtigt worden.