Der Betrag für ausserordentliche Mehrarbeit von brutto CHF 3'672.00 (act. B 28/7 "Lohnblatt Dezember 2019") bzw. netto CHF 3'384.30 (nach Abzug von 7.835% Sozialversicherungsbeiträgen, aus act. B 28/7 "Lohnblatt Dezember 2019") ist deshalb nicht zu berücksichtigen. Auf den Monat umgerechnet sind CHF 282.00 in Abzug zu bringen. Die Telefonspesen sind nicht als Einkommen anzurechnen. Ebenfalls ist ein Anteil von CHF 200.00 von den Verpflegungsspesen auf der Seite zu lassen. CHF 100.00 sind aber aufzurechnen.