Der Ehemann beziehe seit 2018 einen monatlichen Nettolohn von CHF 5'899.00 (act. 134/23). Würden davon die zugelassenen Spesen von CHF 100.00 und CHF 200.00 in Abzug gebracht, resultiere ein anrechenbarer monatlicher Nettolohn von CHF 5'599.00. Zusammen mit dem Anteil am 13. Monatslohn ergebe sich somit ein massgebendes monatliches Nettoeinkommen von CHF 6'065.00 (aus Erwägung 1.4.3.1 S. 13 ff.).