Diese Sonderzulage habe aber auch höher ausfallen und CHF 1‘330.00 (2013) oder gar CHF 4‘717.35 (2017) erreichen können. Dazu würden jeweils monatliche Entschädigungen für Telefon- und Kleinspesen von CHF 100.00 sowie Verpflegungsspesen von CHF 300.00 hinzukommen. Das Lohnblatt für den Zeitraum vom 21. Januar bis 17. Februar 2019, der offenbar einer Monatsperiode entspreche, belege einen Monatslohn von brutto CHF 6‘622.00. Gemäss Angaben des Ehemannes beinhalte dieser gegenüber dem Vorjahr eine leichte Lohnerhöhung. Weiter sei in diesem Bruttolohn neu der monatliche Anteil der Sonderzulage von CHF 100.00 integriert.