Seite 23 berufliche Stellung anzuknüpfen. Die jetzige Tätigkeit verspricht keinen ähnlichen ökonomischen Erfolg wie der frühere Beruf. Ein Wechsel in eine andere Erwerbstätigkeit, die einen solchen Erfolg gewährleisten würde, ist aufgrund der Ausbildung (als T.) und des Alters, nicht realistisch. Mithin ist im Moment von einer Ehe auszugehen, die lebensprägend war und Anspruch auf Anknüpfung an den letzten ehelichen Standard gibt.