Nach richtigem Verständnis (etwa DIEGO STOLL, Neuerungen beim Ehegattenunterhalt – cui bono?, Vortrag an der Online-Tagung "Risiken und Nebenwirkungen der neuen Leitentscheide im Unterhaltsrecht" vom 4. Juni 2021) kommt der Unterteilung in lebensprägende und nicht lebensprägende Ehen doch noch ein Kippschaltereffekt zu, nämlich bei der Frage nach dem gebührenden Unterhalt: Soll dieser am vorehelichen oder nachehelichen Standard angeknüpft werden? Keine Auswirkung hat das Kriterium der "Lebensprägung" dagegen auf die Frage, ob, wie viel und wie lange ein Unterhaltsbeitrag geschuldet ist.