2.2.2 Beurteilung Selbst wenn die Verneinung der Lebensprägung der Ehe durch den Berufungsbeklagten ein zulässiges Novum wäre, ergäbe sich folgendes: Das Bundesgericht hat in zwei neueren Urteilen verschiedene Grundsätze des Scheidungsrechts präzisiert: Zum einen hat es im Februar 2021 die sogenannte «45er-Regel» aufgegeben (BGE 147 III 308). Diese besagte, dass einem Ehegatten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zuzumuten ist, wenn er während der Ehe nicht berufstätig war und im Zeitpunkt der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts beziehungsweise bei der Scheidung das 45. Altersjahr bereits erreicht hatte.