Dem hält die Berufungsklägerin entgegen, bis zur Trennung habe die Ehe rund 10 Jahre gedauert. Aus ihr seien zwei Kinder hervorgegangen. Die Berufungsklägerin habe ihre Arbeitstätigkeit aufgegeben, um sich um die beiden Kinder kümmern zu können. Zudem sei die Berufungsklägerin zwischenzeitlich 55 Jahre alt und habe ihren Beruf seit 10 Jahren nicht mehr ausgeübt. Sie könne nicht mehr an ihre frühere berufliche Stellung anknüpfen. Es liege eine lebensprägende Ehe vor.