Ein danach resultierender Überschuss ist ermessensweise auf die daran Berechtigten in der Regel nach grossen und kleinen Köpfen zu verteilen (BGE 147 III 265 E. 7.3; Urteil des Bundesgerichts 5A_340/2021 vom 16. November 2021 E. 5.3.2). Dem volljährigen Kind steht kein Anteil am Überschuss zu (Urteil des Bundesgerichts 5A_1072/2020 vom 25. August 2021 E. 8.4). 2.2 Lebensprägende Ehe? 2.2.1 Vorbringen der Parteien Der Berufungsbeklagte hat erstmals in der Eingabe vom 23. Juni 2021 (act. B 45) das Vorliegen einer lebensprägenden Ehe verneint. Er ist der Auffassung, die Berufungsklägerin