• die Lebensstellung während der Ehe; • das Alter und die Gesundheit der Ehegatten; • Einkommen und Vermögen der Ehegatten; • der Umfang und die Dauer der von den Ehegatten noch zu leistenden Betreuung der Kinder; • die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie der mutmassliche Aufwand für die berufliche Eingliederung der anspruchsberechtigten Person;