vgl. auch MAIER/W ALDNER-VONTOBEL, Gedanken zur neuen Praxis des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht aus der Perspektive des erstinstanzlichen Gerichts, FamPra 2021, S. 876, und FOUNTOULAKIS/BREITSCHMID, a.a.O., N. 35 zu Art. 276 ZGB; JONAS SCHWEIGHAUSER dagegen plädiert für die Anrechnung des ganzen Lehrlingslohnes: Zweistufige Berechnung – nun wird alles einfacher, Vortrag an der Online-Tagung "Risiken und Nebenwirkungen der neuen Leitentscheide im Unterhaltsrecht" vom 4. Juni 2021, Skript S. 12). Dies gilt aber nur für minderjährige Kinder. Bei volljährigen Kindern ist der ganze Lohn zu berücksichtigen (Urteil des Einzelrichters des Obergerichts ERZ 21 28 vom 28. Januar 2022 E. 2.6.1;