i) Am 5. April 2022 wurde die Streitsache ohne mündliche Verhandlung beraten. Gleichentags beschloss das Obergericht, die Beratung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen (act. B 60). Die Schlussberatung erfolgte am 7. Juni 2022. Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 13 Erwägungen 1. Prozessuales