Seite 11 8. Das Grundbuchamt C. wird angewiesen und ermächtigt, die Eigentumsübertragung gemäss Ziffer 3.1 - 3.4 der Scheidungs-Teilvereinbarung vorzunehmen. Die Kosten der Eigentumsübertragung werden von den Ehegatten je hälftig übernommen. 9. Die Gerichtskosten, bestehend aus CHF 1'986.80 Kosten Beweisverfahren CHF 8'400.00 Entscheidgebühr CHF 10'386.80 insgesamt,