E. ab Rechtskraft Scheidungsurteil bis 31. Juli 2022 CHF 1'110.00 (davon Betreuungsunterhalt CHF 450.00) ab 1. August 2022 CHF 1'160.00 (kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet) Die Unterhaltsbeiträge sind über die Volljährigkeit hinaus bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Erstausbildung der Kinder geschuldet. Vom Unterhaltsbeitrag von E. ist ein Drittel des Ausbildungslohnes in Abzug zu bringen.