6. Die Gerichts- und Parteikosten werden gemäss Ziffer 5 (recte Ziffer 4) unter den Parteien verteilt. Das Gericht wird darum ersucht, diese Kostenverlegung zusammen mit dem Scheidungsurteil vorzunehmen. 3. Die Kinder D., geboren am XX.XX.2002, und E., geboren am XX.XX.2006, werden in der gemeinsamen elterlichen Sorge der Ehegatten belassen. 4. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau an den Unterhalt der Kinder monatlich und monatlich im Voraus folgende Beiträge, zuzüglich allfälliger Familienzulagen, zu bezahlen: D. ab Rechtskraft Scheidungsurteil CHF 685.00