Seite 10 5. Keine Einigung gefunden werden konnte bezüglich des elterlichen Sorgerechtes, des Kindesund Frauenunterhaltsbeitrages sowie der Aufteilung der Freizügigkeitsleistung. Diese Punkte sind daher vom Gericht zu beurteilen. Beide Ehegatten erklären, dass ihr Wille geschieden zu werden, nicht von der Art und Weise abhängt, wie das Gericht diese strittigen Nebenfolgen regeln wird.