3.4 Das Kantonsgericht wird ersucht, das Grundbuchamt C. unmittelbar nach Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung durch beide Parteien und Einzahlung des Ausgleichsbetrages von CHF 110'000.00 durch den Ehemann auf die Gerichtskasse anzuweisen, diese Eigentumsübertragung durch beide Parteien einzutragen. Die Ehegatten übernehmen die entsprechenden Kosten je zur Hälfte.