3.3 Der Ehemann schuldet der Ehefrau eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 110'000.00. Diese wird Zug um Zug mit der Übertragung des Miteigentumsanteiles gemäss Ziff. 3.1. zur Zahlung an die Ehefrau fällig. Der Ehemann bezahlt diesen Betrag nach Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung durch beide Parteien auf die Gerichtskasse ein. Er ermächtigt das Gericht hiermit, gemäss Nachweis der erfolgten Eigentumsübertragung nach Ziff. 3.4 durch die Ehefrau ihr diesen Betrag freizugeben.