3.2 Der Nachweis über die Entlassung der Ehefrau aus der Solidarschuld gegenüber der Bank auf den Zeitpunkt der Übertragung des Miteigentumsanteils liegt vor. Der Besitzesantritt mit Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr erfolgt per 22. März 2019. Die Kosten der Eigentumsübertragung übernehmen die Ehegatten je zur Hälfte. Für die Grundstückgewinnsteuer beantragen die Ehegatten gemeinsam einen Steueraufschub. Der Übernahmepreis für den hälftigen Miteigentumsanteil beträgt CHF 305'000.00.