3. In güterrechtlicher Hinsicht gilt Folgendes: 3.1 Die Ehefrau überträgt dem Ehemann ihren hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück Nr. 0004, Grundbuch C. Der Ehemann übernimmt die alleinige persönliche Schuldpflicht für die auf dem Grundstück liegenden Grundpfandschulden von CHF 530'000.00 (Inhaberschuldbrief Nr. 0005, 1. Pfandstelle, Höchstzins 10 %, aktuell belehnt mit CHF 509'703.00) gegenüber der Bank J. mit Schuld- und Zinspflicht rückwirkend per 22. März 2019.