C. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Kantonsgerichtes, 1. Abteilung, vom 21. März 2019, wurde folgendes entschieden: „1. Die Ehegatten B. / A. werden geschieden. 2. Die Scheidungs-Teilvereinbarung vom 18./20. März 2019 mit folgendem Inhalt wird genehmigt: 1. Die beiden Kinder E., geb. XX.XX.2006, und D., geb. XX.XX.2002, werden weiterhin bei der Mutter wohnen. Der Vater spricht die Kontakte zwischen ihm und seinen Kindern mit ihnen jeweils selber direkt ab. 2. Die Eltern vereinbaren, dass die ganze Erziehungsgutschrift der Mutter angerechnet werden soll.