Als dessen Rechtsbeistand wurde RA BB. beauftragt (act. B 4/63). Mit Verfügung der Einzelrichterin vom 2. November 2016 wurde die Ehefrau aufgefordert, die Klagebegründung einzureichen (act. B 4/58). Mit Eingabe vom 21. März 2017 (Postaufgabe) beantragte RA AA. die Sistierung des Verfahrens für vier Monate (act. B 4/66), was mit Verfügung der Einzelrichterin vom 13. Juni 2017 abgewiesen wurde (act. B 4/70). Am 30. Juni 2017 reichte die Rechtsvertreterin der Ehefrau die Begründung der Ehescheidungsklage ein (act. B 4/71) und stellte am 6. Juli 2017 ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen (Abänderung Eheschutz; act. B 4/144/1; FE2 17 16).