B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht Am 10. November 2014 reichten die Parteien beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden das gemeinsame Scheidungsbegehren ein (act. B 4/1; K2Z 14 40). Am 12. Januar 2015 fand die Anhörung der Ehegatten durch die Einzelrichterin statt (act. B 4/28). Mit Entscheid der Einzelrichterin vom 12. Januar 2015 wurde B. im Ehescheidungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung im Pauschalbetrag von CHF 3‘000.00 gewährt. Mit letzterer wurde RA H. beauftragt (act.