ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum 31. Juli 2022: CHF 1‘130.00 ab 1. August 2022 bis Abschluss einer angemessenen Ausbildung: CHF 1‘190.00 Für den Fall, dass E. eine bezahlte Berufsausbildung ausübt, sei der Unterhaltsbeitrag um einen Drittel seines Netto-Lehrlingslohns zu reduzieren. 2.3 Es sei festzustellen, dass sich die Ehegatten gegenseitig keinen Unterhalt schulden.