b) Für E.: - ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum 31. Mai 2022 ein Barunterhalt von CHF 800.00 zuzüglich allfällige Kinderzulagen und ein Betreuungsunterhalt von CHF 600.00 - ab 1. Juni 2022 bis zur Mündigkeit bzw. bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung: CHF 800.00 zuzüglich allfälliger Kinderzulagen Für den Fall, dass ein Kind eine bezahlte Berufsausbildung ausübt, sei der Kin- der-Unterhaltsbeitrag um einen Drittel seines Netto-Lehrlingslohns zu reduzieren.