a) im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Die am XX.XX.2002 geschlossene Ehe der Parteien sei zu scheiden. Seite 6 2. Es sei die Teilvereinbarung der Ehegatten vom 18./19. [recte 20.] März 2019 zu genehmigen. 3. Es seien die gemeinsamen Söhne D., geb. XX.XX.2002, und E., geb. XX.XX.2006, unter die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern zu stellen. 4. Dem Vater einerseits und E. andererseits sei das Recht einzuräumen, jedes zweite Wochenende von Freitagabend 18 Uhr bis Sonntagabend 19 Uhr, und drei Wochen Ferien pro Jahr miteinander zu verbringen.