1. Die Anschlussberufung sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Der Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 21. März 2019 sei in Bezug auf die Ziffern 4, 5 und 7 aufzuheben und gemäss den nachfolgenden Anträgen zu ändern: 3. Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Kinder monatlich und monatlich im Voraus folgende Beiträge, zuzüglich allfälliger Familienzulagen, zu bezahlen: 3.1: Für D., geb. XX.XX.2002: - ab Rechtskraft des Scheidungsurteils: CHF 750.00. 3.2: Für E., geb. XX.XX.2006: