7. Die Pensionskasse F., die Pensionskasse des Ehemannes, sei anzuweisen, von der während der Ehe erwirtschafteten Freizügigkeitsleistung des Ehemannes, Versicherten-Nr. 000.00.000.000; Mitglied-Nr. 0001, den Betrag von CHF 60‘000.00 an die Vorsorgeeinrichtung der Ehefrau bei der Sammelstiftung G., Personalvorsorge-Vertrag Nr. 000000.02; Police Nr. 003, zu überweisen. Seite 5 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) im Berufungsverfahren: